Warum die Reihenfolge wichtig ist
Förderprogramme arbeiten mit Stichtagen, Zielgruppen und formalen Nachweisen. Wer bereits einen Vertrag geschlossen oder einen Kurs begonnen hat, kann eine Förderung häufig nicht nachträglich nutzen.
Beim Bildungsscheck 2.0 ist die Anmeldung im ESF-Onlineportal spätestens am Tag vor Kursbeginn Pflicht. Klären Sie deshalb zuerst Kursinhalt und Umfang, melden Sie die Weiterbildung an und starten Sie erst danach.
Was Sie zum Beratungstermin mitnehmen
Die Beratungsstelle muss Ihre persönliche oder betriebliche Situation nachvollziehen können. Bereiten Sie Beschäftigungsdaten, Weiterbildungsziel und vorhandene Angebotsinformationen vor.
- Warum verbessert der Sprachkurs Ihre berufliche Situation?
- Welche Inhalte und welches Niveau werden benötigt?
- Wer trägt den nicht geförderten Eigenanteil?
- Bis wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?
Typische Missverständnisse
Ein früher geförderter Kurs bedeutet nicht automatisch, dass eine neue Förderung möglich ist. Auch die Eignung eines Anbieters und die Förderfähigkeit eines Online-Formats können sich nach Programmphase unterscheiden.
Die Sprachschule kann ein Angebot erstellen und Kursinhalte erläutern. Sie kann die Förderung jedoch nicht selbst bewilligen.