Förderberatung

Weiterbildung finanzieren: 50 % über den Bildungsscheck.

Berufsbezogene Sprachkurse sind häufig förderfähig. Für Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen ist der Bildungsscheck 2.0 der wichtigste Weg: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 Euro, einmal im Kalenderjahr. Für Beschäftigte kommt zusätzlich die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit infrage. Wichtig ist, die Förderung vor Kursbeginn zu klären.

Bildungsscheck 2.0 NRW: 50 Prozent, höchstens 500 Euro

Seit dem 1. Februar 2026 gibt es den Bildungsscheck 2.0. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt damit 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, höchstens 500 Euro – einmal im Kalenderjahr und pro Person.

Voraussetzung sind ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 Euro; bei zusammenveranlagten Ehepaaren gelten 100.000 Euro. Nachgewiesen wird das mit einem Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist.

Für die Planung entscheidend: Die Anmeldung im ESF-Onlineportal muss spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Rechnung und Teilnahmebestätigung müssen außerdem auf die teilnehmende Person persönlich ausgestellt sein – eine Rechnung an den Arbeitgeber oder ein Familienmitglied wird nicht anerkannt.

  • 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro
  • Einmal im Kalenderjahr und pro Person
  • Wohnsitz in NRW, Einkommensgrenze 50.000 beziehungsweise 100.000 Euro
  • Anmeldung spätestens einen Tag vor Kursbeginn

Gilt der Bildungsscheck für unser Englischtraining?

Ja – wenn der berufliche Bezug erkennbar ist. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen, also im Zusammenhang mit Ihrer heutigen oder geplanten Tätigkeit stehen. Genau darauf ist unser Training ausgelegt: Englisch für Meetings, Kundenkontakt, Technik, Vertrieb, Einkauf oder internationale Zusammenarbeit.

Ausdrücklich nicht gefördert werden allgemeine Sprachkurse ohne erkennbaren Bezug zu einer beruflichen Anwendung – also reines Reise- oder Freizeitenglisch. Ebenfalls ausgenommen sind reine Prüfungsvorbereitungskurse sowie Prüfungsgebühren.

Damit der berufliche Bezug im Antrag nachvollziehbar ist, beschreiben wir in Angebot und Teilnahmebestätigung konkret, welche beruflichen Sprachsituationen trainiert werden. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

  • Berufsbezogenes Englisch- und Deutschtraining: förderfähig
  • Allgemeines Reise- oder Freizeitenglisch: nicht förderfähig
  • Reine Prüfungsvorbereitung und Prüfungsgebühren: ausgenommen
  • Kursbeschreibung mit beruflichem Bezug erhalten Sie von uns

Für Unternehmen: Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit

Der Bildungsscheck 2.0 ist auf Privatpersonen zugeschnitten. Wenn Sie als Arbeitgeber die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten fördern lassen möchten, führt der Weg über § 82 SGB III, das sogenannte Qualifizierungschancengesetz: Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil der Lehrgangskosten und bezuschusst zusätzlich das fortgezahlte Arbeitsentgelt.

Die Förderquote fällt umso höher aus, je kleiner das Unternehmen ist. Eine wichtige Bedingung: Die Weiterbildung muss in der Regel mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen. Für einen laufenden Firmenkurs über mehrere Monate ist das gut erreichbar, für einen kurzen Crashkurs nicht.

Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Wir liefern Kursbeschreibung, Stundenumfang und Angebot in der Form, die dort verlangt wird.

  • § 82 SGB III für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Anteil an den Lehrgangskosten je nach Betriebsgröße
  • Zusätzlich möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt
  • In der Regel mehr als 120 Unterrichtsstunden erforderlich

Erst prüfen, dann buchen

Förderprogramme haben feste Zielgruppen, Fristen und Nachweispflichten. Eine Zusage nach Kursbeginn ist in der Regel ausgeschlossen – beim Bildungsscheck 2.0 muss die Anmeldung sogar vor dem ersten Unterrichtstag im Portal liegen.

Damit Sie nicht selbst zwischen Portalen suchen müssen, gehen wir die Schritte gemeinsam durch:

  1. Ziel und Kurs beschreibenWir halten Weiterbildungsziel, Inhalte und Umfang so fest, dass eine Förderstelle damit arbeiten kann.
  2. Unterlagen zusammenstellenSie erhalten von uns Kursbeschreibung und Angebotsdaten – die üblichen Nachweise für einen Antrag.
  3. Förderstelle entscheiden lassenDie Beratungsstelle prüft Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, wen Sie kontaktieren und worauf Sie achten sollten.
  4. Erst danach buchenSobald die Zusage vorliegt, vereinbaren wir Kursstart und Termine. So geht kein Anspruch verloren.

Besondere berufliche Situation? Sprechen Sie uns an

Sie sind arbeitssuchend, arbeiten in einer Transfergesellschaft oder haben ein konkretes Stellenangebot vorliegen, für das Ihre Englischkenntnisse besser werden müssen? Für solche Fälle gibt es eigene Wege der Unterstützung – etwa über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Transfergesellschaft.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, stellen die nötigen Angaben zum Kurs zusammen und richten Inhalt und Tempo auf Ihr konkretes Ziel aus. Über eine Förderung entscheidet immer die zuständige Stelle – melden Sie sich am besten, bevor Sie etwas buchen.

  • Arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Beschäftigt in einer Transfergesellschaft
  • Konkretes Stellenangebot mit Sprachanforderung
  • Beruflicher Wiedereinstieg oder Wechsel

Zehn Prozent Rabatt mit der ELE Card

Wenn keine öffentliche Förderung infrage kommt, hilft möglicherweise unsere Kooperation mit der Emscher Lippe Energie (ELE): Bei Vorlage einer gültigen ELE Card gewähren wir einen Preisnachlass von 10 % auf alle gebuchten Unterrichtsstunden.

Bei bereits anders geförderten Kursen können wir die Karte nicht zusätzlich einlösen. Ob die Kooperation für Ihren Kurs gilt, klären wir kurz im Beratungsgespräch – Sie müssen dafür nichts vorbereiten.

  • 10 % auf alle gebuchten Unterrichtsstunden
  • Gültige ELE Card bei Kursbeginn vorlegen
  • Nicht mit anderen Förderungen kombinierbar
  • Gilt für Privat- und Firmenkurse nach Absprache
ELE Card unseres Kooperationspartners Emscher Lippe Energie
Kooperation mit der Emscher Lippe Energie (ELE)

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite wurden mit den folgenden öffentlich zugänglichen Primärquellen abgeglichen:

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich über den Bildungsscheck 2.0?

50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben, höchstens 500 Euro – einmal im Kalenderjahr und pro Person. Voraussetzung sind ein Wohnsitz in NRW und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 100.000 Euro.

Kann ich einen Bildungsscheck nach Kursstart beantragen?

Nein. Die Anmeldung der Weiterbildung im ESF-Onlineportal muss spätestens am Tag vor Kursbeginn erfolgen. Danach ist für diesen Kurs keine Förderung mehr möglich.

Kann mein Arbeitgeber die Rechnung übernehmen?

Beim Bildungsscheck 2.0 nicht: Rechnung und Teilnahmebestätigung müssen auf die teilnehmende Person persönlich ausgestellt sein. Für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildung ist die Förderung nach § 82 SGB III über die Agentur für Arbeit der passende Weg.

Ist die Bildungsprämie noch verfügbar?

Nein. Der letzte Prämiengutschein des Bundesprogramms wurde am 31. Dezember 2021 ausgegeben; ein direktes Nachfolgeprogramm des Bundes gibt es nicht. In Nordrhein-Westfalen tritt der Bildungsscheck 2.0 an diese Stelle, für Beschäftigte zusätzlich die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III.

Wie viel Rabatt bringt die ELE Card?

Bei Vorlage einer gültigen ELE Card erhalten Sie 10 % Preisnachlass auf alle gebuchten Unterrichtsstunden. Bereits anders geförderte Kurse sind davon ausgenommen.

Ist ein Sprachkurs steuerlich absetzbar?

Bei einem klaren beruflichen Zusammenhang kann das möglich sein. Eine verbindliche Bewertung darf nur eine steuerberatende Stelle vornehmen.

Wir stellen die Unterlagen für Ihre Förderprüfung zusammen.

In einem kurzen Gespräch klären wir Ausgangslage, passendes Format und die nächsten sinnvollen Schritte.

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