Bildungsscheck 2.0 NRW: 50 Prozent, höchstens 500 Euro
Seit dem 1. Februar 2026 gibt es den Bildungsscheck 2.0. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt damit 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, höchstens 500 Euro – einmal im Kalenderjahr und pro Person.
Voraussetzung sind ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 Euro; bei zusammenveranlagten Ehepaaren gelten 100.000 Euro. Nachgewiesen wird das mit einem Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Für die Planung entscheidend: Die Anmeldung im ESF-Onlineportal muss spätestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen. Rechnung und Teilnahmebestätigung müssen außerdem auf die teilnehmende Person persönlich ausgestellt sein – eine Rechnung an den Arbeitgeber oder ein Familienmitglied wird nicht anerkannt.
- 50 % der Kurskosten, maximal 500 Euro
- Einmal im Kalenderjahr und pro Person
- Wohnsitz in NRW, Einkommensgrenze 50.000 beziehungsweise 100.000 Euro
- Anmeldung spätestens einen Tag vor Kursbeginn
Gilt der Bildungsscheck für unser Englischtraining?
Ja – wenn der berufliche Bezug erkennbar ist. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen, also im Zusammenhang mit Ihrer heutigen oder geplanten Tätigkeit stehen. Genau darauf ist unser Training ausgelegt: Englisch für Meetings, Kundenkontakt, Technik, Vertrieb, Einkauf oder internationale Zusammenarbeit.
Ausdrücklich nicht gefördert werden allgemeine Sprachkurse ohne erkennbaren Bezug zu einer beruflichen Anwendung – also reines Reise- oder Freizeitenglisch. Ebenfalls ausgenommen sind reine Prüfungsvorbereitungskurse sowie Prüfungsgebühren.
Damit der berufliche Bezug im Antrag nachvollziehbar ist, beschreiben wir in Angebot und Teilnahmebestätigung konkret, welche beruflichen Sprachsituationen trainiert werden. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle.
- Berufsbezogenes Englisch- und Deutschtraining: förderfähig
- Allgemeines Reise- oder Freizeitenglisch: nicht förderfähig
- Reine Prüfungsvorbereitung und Prüfungsgebühren: ausgenommen
- Kursbeschreibung mit beruflichem Bezug erhalten Sie von uns
Für Unternehmen: Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit
Der Bildungsscheck 2.0 ist auf Privatpersonen zugeschnitten. Wenn Sie als Arbeitgeber die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten fördern lassen möchten, führt der Weg über § 82 SGB III, das sogenannte Qualifizierungschancengesetz: Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil der Lehrgangskosten und bezuschusst zusätzlich das fortgezahlte Arbeitsentgelt.
Die Förderquote fällt umso höher aus, je kleiner das Unternehmen ist. Eine wichtige Bedingung: Die Weiterbildung muss in der Regel mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen. Für einen laufenden Firmenkurs über mehrere Monate ist das gut erreichbar, für einen kurzen Crashkurs nicht.
Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Wir liefern Kursbeschreibung, Stundenumfang und Angebot in der Form, die dort verlangt wird.
- § 82 SGB III für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Anteil an den Lehrgangskosten je nach Betriebsgröße
- Zusätzlich möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- In der Regel mehr als 120 Unterrichtsstunden erforderlich
Erst prüfen, dann buchen
Förderprogramme haben feste Zielgruppen, Fristen und Nachweispflichten. Eine Zusage nach Kursbeginn ist in der Regel ausgeschlossen – beim Bildungsscheck 2.0 muss die Anmeldung sogar vor dem ersten Unterrichtstag im Portal liegen.
Damit Sie nicht selbst zwischen Portalen suchen müssen, gehen wir die Schritte gemeinsam durch:
- Ziel und Kurs beschreibenWir halten Weiterbildungsziel, Inhalte und Umfang so fest, dass eine Förderstelle damit arbeiten kann.
- Unterlagen zusammenstellenSie erhalten von uns Kursbeschreibung und Angebotsdaten – die üblichen Nachweise für einen Antrag.
- Förderstelle entscheiden lassenDie Beratungsstelle prüft Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, wen Sie kontaktieren und worauf Sie achten sollten.
- Erst danach buchenSobald die Zusage vorliegt, vereinbaren wir Kursstart und Termine. So geht kein Anspruch verloren.
Besondere berufliche Situation? Sprechen Sie uns an
Sie sind arbeitssuchend, arbeiten in einer Transfergesellschaft oder haben ein konkretes Stellenangebot vorliegen, für das Ihre Englischkenntnisse besser werden müssen? Für solche Fälle gibt es eigene Wege der Unterstützung – etwa über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Transfergesellschaft.
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, stellen die nötigen Angaben zum Kurs zusammen und richten Inhalt und Tempo auf Ihr konkretes Ziel aus. Über eine Förderung entscheidet immer die zuständige Stelle – melden Sie sich am besten, bevor Sie etwas buchen.
- Arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht
- Beschäftigt in einer Transfergesellschaft
- Konkretes Stellenangebot mit Sprachanforderung
- Beruflicher Wiedereinstieg oder Wechsel
Zehn Prozent Rabatt mit der ELE Card
Wenn keine öffentliche Förderung infrage kommt, hilft möglicherweise unsere Kooperation mit der Emscher Lippe Energie (ELE): Bei Vorlage einer gültigen ELE Card gewähren wir einen Preisnachlass von 10 % auf alle gebuchten Unterrichtsstunden.
Bei bereits anders geförderten Kursen können wir die Karte nicht zusätzlich einlösen. Ob die Kooperation für Ihren Kurs gilt, klären wir kurz im Beratungsgespräch – Sie müssen dafür nichts vorbereiten.
- 10 % auf alle gebuchten Unterrichtsstunden
- Gültige ELE Card bei Kursbeginn vorlegen
- Nicht mit anderen Förderungen kombinierbar
- Gilt für Privat- und Firmenkurse nach Absprache
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite wurden mit den folgenden öffentlich zugänglichen Primärquellen abgeglichen:
- Bildungsscheck 2.0 – Informationsblatt (Stand April 2026) · Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
- Bildungsscheck 2.0 – Programmseite · Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
- Bildungsprämie – Hinweis zum Programmende · Bundesministerium für Bildung und Forschung