Was gefördert wird
Der Bildungsscheck 2.0 löst den früheren Bildungsscheck NRW ab und wird seit dem 1. Februar 2026 ausgegeben. Gefördert werden 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben einer beruflichen Weiterbildung, höchstens 500 Euro. Pro Person ist das einmal im Kalenderjahr möglich.
Förderfähig sind Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Für Sprachtraining heißt das: Der Bezug zu Ihrer heutigen oder geplanten Tätigkeit muss erkennbar sein. Allgemeine Sprachkurse ohne beruflichen Bezug sind ebenso ausgeschlossen wie reine Prüfungsvorbereitungskurse; Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterbringungskosten zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
- 50 % der Rechnungssumme, maximal 500 Euro
- Einmal im Kalenderjahr und pro Person
- Beruflicher Bezug des Sprachtrainings muss erkennbar sein
- Keine Förderung für Prüfungsgebühren und reine Prüfungsvorbereitung
Wer den Bildungsscheck bekommt
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt. Für zusammenveranlagte Ehepaare liegt die Grenze bei 100.000 Euro. Der Nachweis erfolgt über einen Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Rechnung und Teilnahmebestätigung müssen auf die teilnehmende Person persönlich ausgestellt sein. Rechnungen an den Arbeitgeber oder an Familienmitglieder können im Antrag nicht berücksichtigt werden – wer die Weiterbildung seiner Beschäftigten fördern lassen möchte, nutzt stattdessen die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III.
- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 Euro (Ehepaare 100.000 Euro)
- Einkommensteuerbescheid, höchstens zwei Jahre alt
- Rechnung auf die teilnehmende Person persönlich
Ablauf und Fristen
Der Antrag läuft vollständig über das ESF-Onlineportal des Landes. Zuerst melden Sie die Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Nach dem Kurs laden Sie Teilnahmebestätigung, Rechnung und Einkommensteuerbescheid hoch.
Wir liefern Ihnen die Unterlagen in der passenden Form: ein Angebot mit Kursinhalt und Stundenumfang, aus dem der berufliche Bezug hervorgeht, und nach Kursende die Teilnahmebestätigung. Beraten und entscheiden über die Förderung tut die zuständige Stelle des Landes; telefonische Auskunft gibt die G.I.B. unter 02041 767-555.
- Anmeldung im ESF-Onlineportal vor Kursbeginn
- Angebot mit Kursinhalt und Umfang von uns
- Nach dem Kurs Nachweise hochladen
- Beratung durch die G.I.B. unter 02041 767-555
Quellen
Die Angaben auf dieser Seite wurden mit den folgenden öffentlich zugänglichen Primärquellen abgeglichen:
- Bildungsscheck 2.0 – Informationsblatt (Stand April 2026) · Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
- Bildungsscheck 2.0 – Programmseite · Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW