Förderung · NRW

Bildungsscheck 2.0 NRW: 50 % für Ihren Sprachkurs.

Mit dem Bildungsscheck 2.0 übernimmt Nordrhein-Westfalen 50 % der Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung, höchstens 500 Euro, einmal im Kalenderjahr. Berufsbezogenes Sprachtraining ist förderfähig, allgemeine Sprachkurse ohne Berufsbezug nicht. Die Anmeldung muss spätestens einen Tag vor Kursbeginn im ESF-Onlineportal liegen.

Was gefördert wird

Der Bildungsscheck 2.0 löst den früheren Bildungsscheck NRW ab und wird seit dem 1. Februar 2026 ausgegeben. Gefördert werden 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben einer beruflichen Weiterbildung, höchstens 500 Euro. Pro Person ist das einmal im Kalenderjahr möglich.

Förderfähig sind Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Für Sprachtraining heißt das: Der Bezug zu Ihrer heutigen oder geplanten Tätigkeit muss erkennbar sein. Allgemeine Sprachkurse ohne beruflichen Bezug sind ebenso ausgeschlossen wie reine Prüfungsvorbereitungskurse; Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterbringungskosten zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

  • 50 % der Rechnungssumme, maximal 500 Euro
  • Einmal im Kalenderjahr und pro Person
  • Beruflicher Bezug des Sprachtrainings muss erkennbar sein
  • Keine Förderung für Prüfungsgebühren und reine Prüfungsvorbereitung

Wer den Bildungsscheck bekommt

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt. Für zusammenveranlagte Ehepaare liegt die Grenze bei 100.000 Euro. Der Nachweis erfolgt über einen Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist.

Rechnung und Teilnahmebestätigung müssen auf die teilnehmende Person persönlich ausgestellt sein. Rechnungen an den Arbeitgeber oder an Familienmitglieder können im Antrag nicht berücksichtigt werden – wer die Weiterbildung seiner Beschäftigten fördern lassen möchte, nutzt stattdessen die Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III.

  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 Euro (Ehepaare 100.000 Euro)
  • Einkommensteuerbescheid, höchstens zwei Jahre alt
  • Rechnung auf die teilnehmende Person persönlich

Ablauf und Fristen

Der Antrag läuft vollständig über das ESF-Onlineportal des Landes. Zuerst melden Sie die Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Nach dem Kurs laden Sie Teilnahmebestätigung, Rechnung und Einkommensteuerbescheid hoch.

Wir liefern Ihnen die Unterlagen in der passenden Form: ein Angebot mit Kursinhalt und Stundenumfang, aus dem der berufliche Bezug hervorgeht, und nach Kursende die Teilnahmebestätigung. Beraten und entscheiden über die Förderung tut die zuständige Stelle des Landes; telefonische Auskunft gibt die G.I.B. unter 02041 767-555.

  • Anmeldung im ESF-Onlineportal vor Kursbeginn
  • Angebot mit Kursinhalt und Umfang von uns
  • Nach dem Kurs Nachweise hochladen
  • Beratung durch die G.I.B. unter 02041 767-555

Quellen

Die Angaben auf dieser Seite wurden mit den folgenden öffentlich zugänglichen Primärquellen abgeglichen:

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung?

50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben, höchstens 500 Euro pro Kalenderjahr und Person.

Gilt der Bildungsscheck für Online-Sprachkurse?

Entscheidend ist der berufliche Bezug, nicht das Format. Live-Online-Training wird genauso behandelt wie Präsenzunterricht; die Rechnung muss auf die teilnehmende Person ausgestellt sein.

Wird auch ein Englischkurs für die Reise gefördert?

Nein. Allgemeine Sprachkurse ohne erkennbaren Bezug zu einer beruflichen Anwendung sind ausdrücklich nicht förderfähig.

Kann In-House Englishtraining die Förderung bewilligen?

Nein. Wir beraten zum Kurs und liefern die Unterlagen; die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen.

Lassen Sie uns über Ihr Sprachziel sprechen.

In einem kurzen Gespräch klären wir Ausgangslage, passendes Format und die nächsten sinnvollen Schritte.

Anrufen WhatsApp